Hinweis zur Entsorgung von Batterien und Elektrogeräten



Sehr geehrte Verbraucherin, Sehr geehrter Verbraucher, da wir Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, haben wir Sie gemäß dem Batteriegesetz (BattG) auf folgendes hinzuweisen:

Batterien

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben.

Batterien, Akkumulatoren und Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden, denn sie enthalten gefährliche und umweltgefährdende Stoffe. Diese Artikel erfordern eine separate Entsorgung an einer ausgewiesenen Sammelstelle für das Recycling von elektrischen und elektronischen Geräten bzw. Batterien/Akkus.

Das Batteriegesetz verbietet daher eine Entsorgung von Batterien und Akkus über den Hausmüll. Verbraucher sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe wie Cd (Cadmium), Hg (Quecksilber) und Pb (Blei) enthalten. Werden diese Batterien nicht sachgemäß entsorgt, so kann dies der Umwelt und der Gesundheit schaden.

Diese Verpflichtung nach dem Batteriegesetz gilt für alle Batterien, unabhängig von Form, Größe stofflicher Zusammensetzung. Schadstoffhaltige Batterien erkennen Sie an nachstehendem Symbol.

 
 
Hausmuell
Batterien mit diesem Symbol dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
 
 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Leere Batterien und Akkus können Sie regelmäßig bei Recyclinghöfen kostenlos abgeben. Gerne nehmen wir Ihre alten Batterien kostenlos in unserem Geschäft entgegen. Genauere Hinweise zu diesen Fragen und dem Gesetz erhalten Sie unter http://www.bmub.bund.de/themen/wasser-abfall-boden/abfallwirtschaft/

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die gleichen Verpflichtungen wie oben beschrieben treffen auch Besitzer von Elektro- und Elektronik-Altgeräten. Diese sind nach der WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical an Electronic Equipment) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der Pflicht, die Geräte fachgerecht zu entsorgen.

Die Geräte, die nicht über den Haus- oder Restmüll entsorgt werden dürfen erkennen Sie an nachstehendem Symbol.

 
 
Restmuell
 
 

Als Verbraucher haben Sie die Möglichkeit, über die Sammel- und Recyclingstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (z. B. kommunale Wertstoffhöfe) Ihr Elektro- oder Elektronikgerät zurückzugeben.